Abgeltungssteuer Aktien

Neuregelungen für laufende Erträge und Veräußerungsgewinne für Aktien, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, im Überblick:
Bei Erwerb von Aktien nach dem 31.12.2008 sind die Gewinne künftig abgeltungsteuerpflichtig – und zwar unabhängig von der Haltedauer.
  • Das Halbeinkünfteverfahren entfällt.
  • Bei Beteiligungen, die über 1 Prozent liegen, wird bei Veräußerungen das Teileinkünfteverfahren angewendet, das heißt: 40 Prozent bleiben steuerfrei.
  • Verluste aus Aktienverkäufen können künftig nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.

Die Berücksichtigung von Altverlusten aus Aktienverkäufen, das heißt Verlusten, die auf Grund von Aktienveräußerungen innerhalb der bisherigen Jahresfrist entstanden sind, wird künftig folgendermaßen gehandhabt:
  • Eine Verrechnung mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen ist nur bis 2013 möglich.
  • Darüber hinaus können solche Verluste nur noch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften wie zum Beispiel Grundstücken, dies allerdings zeitlich unbegrenzt, verrechnet werden.