Abgeltungssteuer auf Zinsen
Mit der Einkommensteuererklärung werden die Zahlungen dann verrechnet und entweder man muss einen bestimmten Betrag nachzahlen oder man erhält eine entsprechende Steuererstattung. Somit wurden die Zinserträge nach der alten Regelung also immer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert und damit anderen Einkommensarten gleichgestellt.
Welche Änderungen bringt die Abgeltungssteuer für Zinseinkünfte mit sich?
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich für die Zinserträge relativ wenig, denn die Abgeltungssteuer wird genauso wie die Zinsabschlagsteuer direkt von der Bank ans Finanzamt gezahlt.
Doch es gibt zwei große Unterschiede,
- Sie müssen keine Zinserträge mehr in der Einkommensteuererklärung angeben und
- Der Steuersatz liegt mit 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in vielen Fällen unterhalb des persönlichen Einkommensteuersatzes
Einnahmen aus Zinserträgen profitieren von der Abgeltungssteuer
Die relativ harmlosen Veränderungen bei den Zinserträgen durch die Abgeltungssteuer muss man hierbei definitiv als positives Zeichen sehen, denn andere Kapitalertragsarten müssen durch die Reform zum Teil äußerst negative Konsequenzen hinnehmen und kämpfen mitunter sogar um ihre Rentabilität, die vorher nun mal zu einem nicht unerheblichen Teil aus steuerlichen Sonderregelungen bestand. Wer also eine Geldanlage auf Zinsbasis gewählt hat, kann sich in Zukunft über einen relativen Gewinn an steuerlicher Attraktivität freuen, was insbesondere Anlagekonten wie Festgeld oder Tagesgeld noch interessanter macht, als sie aufgrund ihrer tollen Konditionen sowieso schon sind. Für die Anbieter solcher Geldanlagen kann man die Abgeltungssteuer glatt als eine Art Glücksfall betrachten.
