Abgeltungssteuer bei Dividenden und Kursgewinnen

Seit dem Jahr 2002 konnten Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden. Diese Regelung wurde eingeführt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, die ansonsten durch die Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer auf die Anleger zugekommen wäre. Auch wenn die Dividende nur indirekt über die Kapitalgesellschaft unter die Körperschaftssteuer fällt, handelt es sich trotzdem um eine sogenannte Doppelbesteuerung. Dabei war das Halbeinkünfteverfahren selten genau und konnte die tatsächlich angemessene Besteuerung nur sehr vage gewährleisten.

Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde das Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Für Privatpersonen gilt von nun an die Regelung, dass Dividenden zu 100% der Abgeltungssteuer unterliegen und somit nicht mehr auf die Problematik der Doppelbesteuerung eingegangen wird. Für Investitionen in Aktien ist dies natürlich ein herber Dämpfer, da diese Geldanlage im Vergleich zu normalen Sparkonten, beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld, steuerlich unattraktiver wird und damit unter Umständen Umschichtungen innerhalb des Vermögens vieler Anleger durchgeführt werden.

Ein Rechenbeispiel zur Abgeltungssteuer bei Dividenden
In unserem Beispiel gehen wir von Dividendeneinnahmen von 2.500 Euro aus und von der Tatsache, dass man seinen Sparerfreibetrag schon anderweitig genutzt hat. Beträgt Ihr persönliche Einkommensteuersatz 30%, wären bisher nach dem bisherigen Halbeinkünfteverfahren 30% Steuern auf 1.250 Euro erhoben worden, was einen Betrag von 375 Euro ergibt.
Die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag beträgt ca. 26,5%, welche aber auf die kompletten 2.500 Euro anfallen. Die Steuerlast mit den Regelungen der Abgeltungssteuer beträgt demnach 662,50 Euro, was eine Differenz in Höhe von 287,50 Euro ausmacht, die man bei der Abgeltungssteuer mehr zahlen muss.