Abgeltungssteuer - Kontenabruf
Im Jahr 2003 wurde ein Gesetz erlassen, welches es den Finanzbehörden in Deutschland erlaubt, Kontenstammdaten von Bürgern abzufragen, um festzustellen, ob sich irgendwo Sparkonten befinden, die der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung nicht angibt. Auch gegen das widerrechtliche Beziehen von Sozialleistungen sollte auf diesem Wege vorgegangen werden, da man so relativ leicht feststellen konnte, ob der Antragssteller entsprechende Kapitaleinkünfte verschweigt.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer Anfang 2009, sind alle Kontenabrufe überflüssig, die sich um das Thema Kapitaleinkünfte drehen, da die Abgeltungssteuer selbst direkt von den Banken eingezogen und das zuständige Finanzamt überwiesen wird. Daher ist es Steuerpflichtigen nicht mehr möglich, inländische Kapitalerträge vor dem Finanzamt zu verstecken. Die Kontenabrufe werden also selbstverständlich auch nicht mehr durchgeführt, da es keinen Nutzen mehr für die Finanzbehörden hat.
Es ist den Behörden jedoch auch weiterhin gestattet, Kontenabrufe in bestimmten EU-Ländern durchzuführen. Darüber hinaus dürfen andere Behörden, die mit der Gewährung von Sozialleistungen betraut sind, ebenfalls weiterhin entsprechende Recherchen anstellen, um Missbrauch vorzubeugen. Für den Anleger bedeutet das wenigstens ein Stück weit mehr Privatsphäre, weil nicht mehr jeder Beamte in den eigenen Kontodaten recherchieren kann.
