Abgeltungssteuer - Verluste verrechnen
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer haben sich auch die Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung grundlegend geändert. Konnten noch bis Anfang 2009 Verluste aus Veräußerungsgewinnen auch mit anderen Gewinnen aus sonstigen Einnahmen oder mit Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, so erlaubt die neuen Regelungen diese Verlustverrechnung für Alt-Verluste nur noch bis zum Jahre 2013 und für nach 2008 entstandene Verluste gar nicht mehr.
Verluste können nur noch innerhalb der gleichen Einkunftsart verrechnet werden
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist es ab sofort nur noch möglich, Verluste einer Einkommensart mit Verlusten innerhalb der gleichen Einkommensart zu verrechnen. Hintergrund ist, dass die mit der Einführung der Steuerreform 2009, private Veräußerungsgewinne unter Kapitaleinkünfte, statt wie bisher unter sonstige Einkünfte fallen und diese dürfen auch nur noch mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen werden.
Die einzige Ausnahme bilden die oben bereits erwähnten Alt-Verluste, die man bis 2013 noch beliebig verrechnen darf, danach allerdings nur noch mit anderen sonstigen Kapitaleinkünften, wie zum Beispiel Gewinne aus Immobiliengeschäften.
Die einzige Ausnahme bilden die oben bereits erwähnten Alt-Verluste, die man bis 2013 noch beliebig verrechnen darf, danach allerdings nur noch mit anderen sonstigen Kapitaleinkünften, wie zum Beispiel Gewinne aus Immobiliengeschäften.
Wer also noch Alt-Verluste angesammelt hat, die er gerne mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnen möchte, sollte sich beeilen und dies vor dem Jahre 2013 erledigen, da er sie ansonsten eventuell abschreiben muss.
Trotzdem bedeutet die neue Rechtslage eine erhebliche Einschränkung der Verlustverrechnung, da zum Beispiel Verluste aus direkten Aktiengeschäften nur noch mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden dürfen. Andere Spekulationsverluste dürfen immerhin noch mit Dividenden, Zinserträgen und weiteren privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden.
Wer also direkt in Aktien investiert, wird besonders hart eingeschränkt, was neben der Streichung des Halbeinkünfteverfahrens und der generellen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen den dritten großen Nachteil für Aktieninvestitionen bedeutet. Alle anderen Anleger müssen vor allem darauf achten, Alt-Verluste vor 2013 zu verrechnen, da sonst nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten dafür bestehen und man eventuell sogar gar keiner Verrechnungsmöglichkeit mehr bekommt.
