Was ändert sich durch die Abgeltungssteuer?

Viele Anleger müssen sich ab 2009 mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf tief greifende Veränderungen einstellen.
Die größte Veränderung stellt sicherlich die Tatsache dar, dass in Zukunft die Kapitalerträge nicht mehr der Einkommensteuer unterliegen, sondern gesondert abgehandelt werden. Mit anderen Worten, sobald irgendwo Kapitalerträge anfallen, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sofort durch die entsprechende Bank von den Erträgen abgezogen und an den Fiskus weitergeleitet. Die Pflicht zur Angabe der Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung entfällt mit der Zahlung, da die Steuerschuld bereits abgegolten ist.

Weitere Veränderungen betreffen die verschiedenen Arten von Kapitalerträgen, die durch die Abgeltungssteuer alle gleich behandelt werden sollen. Die Die Folge ist, dass sowohl Zinsen, als auch Dividenden und Veräußerungsgewinne in Zukunft voll zur versteuern sind. Vor allem die volle Besteuerung der Veräußerungsgewinne, die bis Ende 2008 bei einer einjährigen Haltefrist steuerfrei zu realisieren waren, stellt eine tief greifende Veränderung im Steuerrecht dar, die einige Geldanlagen äußerst hart trifft und deren steuerliche Vorteile damit komplett auffrisst.

Es ändert sich aber auch die Bezeichnung des Sparerfreibetrages, der zukünftig Sparer-Pauschbetrag heißt, jedoch auch weiterhin die Höhe von 750 Euro plus 51 Euro bei Ledigen und in der Summe 1.602 Euro für Verheiratete erreicht. Werbungskosten können zukünftig nicht mehr über die 51 Euro Werbungskostenpauschale hinaus geltend gemacht werden, so dass vor allem Investitionsmöglichkeiten benachteiligt werden, die aufgrund von Beratungsgebühren und Erfolgsprovisionen sehr kostenintensiv sind.

Ein weiteres Problem könnte für Anleger die Veränderung der möglichen Verlustverrechnungen mit sich bringen, denn auch diese werden größtenteils eingeschränkt. Ab 2009 können Verluste nur noch innerhalb der gleichen Einkunftsart verrechnet werden. Altverluste haben hier jedoch einen Bestandsschutz bis 2013 und können danach nur noch mit Verlusten aus Immobiliengeschäften verrechnet werden. Dies trifft vor allem Anleger ohne Immobilienportfolio und kann schwerwiegende Folgen haben.

Die Abgeltungssteuer bringt somit nicht nur eine Vereinfachung des Steuerrechts mit sich, sondern auch eine ganze Reihe von kritischen Punkten, die man als Anleger beachten muss. Es ist nach 2009 nur noch sehr eingeschränkt möglich, steuerfreie Erträge aus Kapitalvermögen zu erwirtschaften, da in diesem Bereich einige Möglichkeiten gekappt wurden