Bekommt man Elterngeld auch bei Teilzeitarbeit?

Wer nicht mehr als 30 Wochenstunden Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld in Höhe von 67 Prozent wird aber nur auf den Teil des Lohnes oder Gehaltes gezahlt, der etwa durch Verminderung der Arbeitszeit entfällt.

Erstes Beispiel:
Nettoeinkommen vor der Geburt: 2.500 Euro. Nettoeinkommen nach der Geburt 1.325 Euro. Das Elterngeld wird nur für die Einkommensdifferenz (= 1.175 Euro) gezahlt. Berechnung: 1.175 Euro (Einkommensverlust) x 67 % = 787,25 Euro Elterngeld. Verfügbares Einkommen nach der Geburt: 2.112,25 Euro. Auch wenn nur ein Teil des Einkommens ersetzt wird, gilt ein Nettoeinkommen von 2.700 Euro als Berechnungsobergrenze.

Zweites Beispiel:
Nettoeinkommen vor der Geburt: 3.000 Euro. Einkommen nach der Geburt 1.675 Euro. Das Elterngeld wird nur für die Einkommensdifferenz zwischen dem Höchstsatz von 2.700 Euro und dem tatsächlichen Teilzeitnettoeinkommen gezahlt. Die Differenz hier: 1.025 Euro. Berechnung: 1.025 Euro (Einkommensverlust) x 67 % = 686,75 Euro. Verfügbares Einkommen nach der Geburt: 2.361,75 Euro.