Muss man das Elterngeld versteuern oder Sozialabgaben darauf entrichten?
Es werden keine Beiträge für Sozialversicherungen auf das Elterngeld erhoben. Privat Versicherte zahlen wie bisher beim Bundeserziehungsgeld ihre Beiträge selbst weiter.
Beispiel:
Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat zusätzlich 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das Elterngeld ist steuerfrei; das Einkommen wird aber mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert, der bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt. Im geschilderten Fall sind dies nach Splittingtabelle etwa 14 Prozent statt 10 Prozent ohne Einbeziehung des Elterngeldes. Auf das Elterngeld werden keine
Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge aber nach wie vor selbst entrichten.
