Was ist der „Geschwisterbonus“?

Wenn innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt eines Kindes ein weiteres Kind geboren wird, besteht ein Anspruch auf einen „Geschwisterbonus“. Der Geschwisterbonus wird gezahlt, solange ein älteres Kind jünger als drei Jahre ist oder zwei und mehr ältere Kinder jünger als sechs Jahre sind. Der Geschwisterbonus stärkt Eltern, die mehrere Kinder in wenigen Jahren bekommen. Beim Geschwisterbonus erhöht sich das Elterngeld um 10
Prozent, mindestens aber um 75 Euro. Als Berechnungsgrundlage gilt das Erwerbseinkommen der letzen 12 Monate vor der Geburt, Zeiten des Elterngeldbezugs und des Bezugs von Mutterschaftsleistungen für das ältere Kind werden ausgeklammert.

Erstes Beispiel:
Zur Zeit der Geburt des zweiten Kindes ist das ältere Kind 28 Monate alt; der betreuende Elternteil hatte in der Zeit vor der Geburt kein eigenes Erwerbseinkommen. Elterngeld: Mindestelterngeld 300 Euro plus Geschwisterbonus 75 Euro. Das erhöhte Elterngeld von insgesamt 375 Euro wird gewährt, bis das ältere Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, also acht Monate lang; danach gibt es das Mindestelterngeld.

Zweites Beispiel:
Ein Ehepaar hat zur Zeit der Geburt des dritten Kindes zwei Kinder im Alter von fünf und drei Jahren; der betreuende Elternteil hatte ein Erwerbseinkommen aus Teilzeitbeschäftigung. Nettoeinkommen vor der Geburt: 1.000 Euro. Elterngeld: 670 Euro plus Geschwisterbonus von 10 Prozent, bzw. hier mindestens 75 Euro. Das erhöhte Elterngeld von insgesamt 745 Euro wird gewährt, bis das älteste Kind das sechste
Lebensjahr vollendet hat.