Wer erhält das Elterngeld?
Elterngeld erhalten alle Eltern, die während der ersten Lebensmonate des Kindes auf die Ausübung ihres Berufes ganz verzichten oder bis maximal 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Auch wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war, erhält Elterngeld. Elterngeld erhalten alle Berufsgruppen, Selbständige, Beamte und Angestellte, genauso wie Hausfrauen und Hausmänner, Erwerbslose, Auszubildende oder Studierende. Das Elterngeld bekommen leibliche Eltern, Adoptiveltern oder – in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn Eltern wegen Krankheit ausfallen – Verwandte bis dritten Grades (zum Beispiel die Großeltern), die zur Erziehung des Kindes Elternzeit geltend machen.