Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach der Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens der Antragsteller in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes, ohne Einmalzahlungen. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des individuellen Nettoeinkommens, auf das zugunsten der Erziehung verzichtet wird. Es beträgt höchstens 1.800 Euro (67 Prozent von maximal 2.700 Euro) für mindestens die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro, auch wenn beide Eltern vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig waren. Wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, wird nur der Verdienstausfall für die Berechnung des Elterngeldes zugrunde gelegt.

Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld:
Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1.000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je zwei Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.

Zwei Rechenbeispiele:
a) 950 Euro Nettoeinkommen: Differenz zu 1.000 Euro netto = 50 Euro. Berechnung: 50 : 2 x0,1 = 2,5 / 67% + 2,5% = 69,5%. Berechnung des Elterngeldes: 950 Euro x 69,5% = 660,25 Euro. Es werden 660,25 Euro Elterngeld gezahlt.

b) 700 Euro Nettoeinkommen: Differenz zu 1.000 Euro netto = 300 Euro. Berechnung: 300 : 2 x 0,1 = 15 / 67% + 15% = 82%. Berechnung des Elterngeldes: 700 Euro x 82% = 574 Euro. Es werden 574 Euro Elterngeld gezahlt.

Bei einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der Anspruch auf Elterngeld zusätzlich zu den zustehenden Beträgen um je 300 Euro für jedes weitere
Kind.