Wird das Elterngeld mit anderen Sozialleistungen verrechnet?
Angerechnet werden das Mutterschaftsgeld inklusive des Arbeitgeberzuschusses, da hier ansonsten eine doppelte Entlastung erfolgen würde. Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nicht als Einkommen bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt. Es kann insoweit also zusätzlich auch zum ALG II bezogen werden. Elterngeld über 300 Euro wird als Einkommen angerechnet.