Mehr netto vom Brutto - Die neuen Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten ab 2010
Mehr netto vom Brutto - Die neuen Grundfreibeträge und Absetzbarkeiten ab 2010
Im Zuges des im Juli 2009 Konjunkturpakets 2, das von der Bundesregierung zur Überwindung der Wirtschaftskrise auf den Weg gebracht wurde, sind die Freibeträge für die Lohn- und Einkommensteuer ab 2009 in zwei Schritten gesenkt und die Absetzmöglichkeiten bestimmter Leistungen der Steuerpflichtigen erhöht worden.
So gelten ab Januar 2010 neue Grundfreibeträge:
Für Alleinstehende wird dieser angehoben auf 8.004 Euro (2009: 7.843 Euro), für Verheiratete auf 16.009 Euro (2009: 15.669 Euro).
Die gleichen neuen Grenzen gelten auch für Rentner, bei denen die Steuerpflicht ab 2010 ebenfalls bei 8.004 Euro bzw. 16.009 Euro für Verheiratete beginnt. Eltern, deren Kinder älter als 18 Jahre sind und die ab 2010 mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen, bekommen für diese weder Kindergeld noch Kinderfreibeträge. 2009 gilt hier noch die Grenze von 7.680 Euro.
Auch für Unterhaltspflichtige gegenüber geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartnern ändert sich etwas. Bis 2009 gilt: Bis zu 13.805 Euro an Unterhaltsleistungen sind steuerlich absetzbar.
Neu ab 2010 ist, dass auch eventuell darüber hinaus gehende Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung für den Ex-Partner absetzbar sind. Derjenige, der diese Versicherungsbeiträge erhält, muss diese zwar versteuern, kann sie dann aber seinerseits wieder im Zuge der Absetzbarkeit der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung beim Finanzamt steuermindernd geltend machen [Link zum älteren Beitrag]. Und wer Unterhalt für bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten aufbringen muss, kann diese ab 2010 bis zu einer Höhe von 8.004 Euro anrechnen lassen (2009: 7.680 Euro). Auch hier können darüber hinaus gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in gleicher Weise wie bei geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepaaren berücksichtigt werden.
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab 2010
Berufstätige können durch nun mehr von ihren Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das Finanzamt erkennt nahezu ihre gesamten Ausgaben für die medizinische Grundversorgung an.
Aber Achtung: Die Berechnungen für gesetzlich und privat versicherte Berufstätige unterscheiden sich.
Die gilt für gesetzlich Krankenversicherte.
Hierbei kann der Basisschutz vom versicherten für die Gesundheit als Sonderausgabe absetzen. Dabei fällt das Krankengeld jedoch nicht darunter, es gilt als Extraleistung. Das Finanzamt kürzt die Ausgaben für den Krankenversicherungsbeitrag um 4 Prozent. Ab 2010 können Versicherte damit vom jetzigen Höchstbeitrag für die Krankenversicherung von 3.483,90 Euro (fällig bei einem Bruttogehalt ab 44.100 Euro) noch 3.344,54 Euro im Jahr absetzen. Bei Arbeitnehmern mit Kinder erhöht sich dieser Betrag, zusammen mit der Pflegeversicherung auf 3.775 Euro. Wenn Sie keine Kinder haben, sind es sogar 3.885 Euro. Der Grund hierfür: Kinderlose geben mehr für die gesetzliche Pflegeversicherung aus.
Die gilt für privat Krankenversicherte.
Hier stellt sich die Situation etwas komplizierter dar, denn ihr Kranken- und Pflegeversicherungsschutz geht in der Regel über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus und diese Extras müssen erst noch herausgerechnet werden. Mindestens 80 Prozent der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge können Privatversicherte als Sonderausgabe absetzen. Ausgenommen hiervon ist der Basistarif, den die Versicherer seit Januar 2009 anbieten. Hier erkennt das Finanzamt den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Privatversicherte mit Leistungen über dem gesetzlichen Standard sollen künftig darauf achten, das Sie von ihrem Versicherer Beitragsmitteilungen erhalten, in denen die Extras separat abgerechnet sind.
Die gilt für alle Krankenversicherte.
Wer wenig für seine Kranken- und Pflegeversicherung ausgibt, kann noch Kosten für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen und ähnliche Policen abrechnen. Je nach Ausgangslage liegt die Höchstgrenze hierfür bei 1 900 oder 2800 Euro.
Rentner und viele Selbstständige. Sie profitieren seltener vom neuen Versicherungsabzug. Wer für 2010 eine Steuerklärung abgibt, erhält oft den alten Versicherungsabzug aus der Zeit vor 2005, wenn dieser für ihn günstiger als der neue ist.
Weitere Entlastungen
Da der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro von bisher 7.834 Euro im Jahr 2009 für Ledige und 16.009 von bisher 15.669 Euro für Ehepaare steigt, bleibt ab 2010 mehr vom Einkommen steuerfrei. Außerdem verlieren Eltern durch den neuen Grundfreibetrag mit erwachsenen Kindern nicht mehr so schnell das Kindergeld, wenn Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge verfügen. Aus gleichem Grund müssen Rentner seltener eine Steuerklärung abgeben.
Weitere Neuerungen:
Auch Menschen, die an Angehörige oder Lebensgefährten Unterhalt zahlen, können mehr absetzen. Übernehmen sie auch deren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können sie diese über den jetzigen Höchstbetrag von 13 805 Euro im Jahr hinaus absetzen.
Vorteil für Steuerklasse V
Die Entlastung durch den neuen Steuertarif und den Versicherungsabzug spüren Arbeitnehmer ab ihrer ersten Lohnabrechnung im Jahr 2010. Arbeiten beide Ehepartner - der eine in Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V - fällt die Entlastung in der Steuerklasse V besonders hoch aus.
Der Grund: Arbeitnehmer in dieser Steuerklasse erhalten 2010 zum ersten Mal eine Vorsorgepauschale für Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegebeiträge. Dadurch sinkt ihr Lohnsteuerabzug. Bisher profitierte nur der Ehepartner in Steuerklasse III.
MAXTAX-Tipp
Privat Krankenversicherte. Als Arbeitnehmer können Sie als privat versicherter nicht nur Ihre eigenen Beiträge beim Finanzamt absetzen, sondern auch noch die Beiträge für Ihren Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner sowie die Beiträge für Ihre Kinder, für die Sie Kindergeld oder Kinderfreibeträge beanspruchen können.
Beitragsbescheinigung für Privatversicherte.
Sie sollten spätestens im November Ihren Versicherer nach der Beitragsbescheinigung für Ihre Police fragen. Denn Sie erhalten als privat krankenversicherter Arbeitnehmer den neuen Versicherungsabzug nur dann exakt, wenn sie Ihrem Arbeitgeber diese Beitragsbescheinigung Ihres Versicherers geben. Sonst bleiben vom Lohn pauschal 12 Prozent steuerfrei, aber höchstens 3 000 Euro in Steuerklasse III und 1 900 Euro in allen anderen Steuerklassen.
Rentner und Selbstständige.
Lassen Sie Ihre Einkommensteuer-Vorauszahlungen anpassen, damit der neue Steuertarif schon Anfang 2010 wirkt.
Verzögerung. Erschrecken Sie nicht, falls Sie 2010 mehr Lohnsteuer zahlen. Dann ist für Sie der Versicherungsabzug aus der Zeit vor 2005 günstiger. Den können Sie sich 2011 mit Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2010 sichern.
Renter müssen in Zukunft keine Steuererklärung mehr abgeben, wenn sie ihre Privat-, Firmenrenten und anderen Einnahmen ohne Steuerkarte beziehen. Renten sind erst ab einer Höhe 8.004 Euro bei alleinstehenden Rentnern und bei Rentnerehepaaren ab 16.009 Euro steuerpflichtig. 2009 sind es noch 7834 beziehungsweise 15.669 Euro im Jahr gewesen.
