Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt:
Personen mit Wohnsitz in Deutschland haben für das abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Während jedoch Arbeitnehmer und Pensionäre nur in bestimmten - gesetzlich festgelegten - Fällen eine Steuererklärung abgeben müssen, sind Rentner und andere Nicht-Arbeitnehmer bereits bei Überschreiten einer bestimmten Einkunftsgrenze dazu verpflichtet.
Einkommensteuererklärung
Arbeitnehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie
- Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben,
- Kinderfreibeträge oder Haushaltfreibeträge übertragen werden,
- die Ehepartner die Lohnsteuerkombination V/ III gewählt haben,
- Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurden,
- ein Arbeitnehmer im Todesjahr seines Partner wieder heiratet,
- die allgemeine und die besondere Lohnsteuerkarte im laufenden Jahr angewendet wurde oder
- Nebeneinkünfte erzielt wurden bzw. Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wobei deren Betrag über 410 € liegt.
Auch wenn keine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuerklärung besteht, lohnt es sich für Arbeitnehmer immer (infolge der bereits abgeführten Lohnsteuer) eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zumal aufgrund Grund von Pauschbeträgen (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag) und anderen Abzugsmöglichkeiten fast immer mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist.
